Wir behalten stets die Sicherheit, den Schutz und das Wohlbefinden unserer Gäste im Blick. Gerne möchten wir Sie bezüglich der aktuellen Informationen und Vorkehrungen auf dem Laufenden halten.
1. Eintritt: Getestet, Genesen, Geimpft
Für den Eintritt/Zutritt zu Gastronomie, Beherbergung, Wellness-, Fitness-, und Spabereich, zu Veranstaltungen aber auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist in der Regel ein Nachweis über eine „geringe epidemiologische Gefahr“ vorzuweisen.
Damit sind alle getesteten, genesenen oder geimpften Personen gemeint, die mit Testung, überwundener Erkrankung oder Impfung diesen Nachweis erfüllen.
Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr benötigen keinen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr.
Folgendermaßen sieht die Regelung im Detail aus:
1.1. Getestet
Negative PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt – Gültigkeit 3 Tage)
Antigen-Tests (maximal 48 Stunden alt – Gültigkeit 2 Tage)
Antigen-Selbsttests mit digitaler Lösung (maximal 24 Stunden alt – Gültigkeit 1 Tag)
Ausnahmsweise Antigen- Selbsttest unter Aufsicht des Betreibers einer Betriebsstätte oder einer von ihm beauftragten Person vor Ort: dieser Test gilt nur für diesen einen Besuch der Betriebsstätte. Der Test muss unmittelbar vor oder nach Betreten der Betriebsstätte vorgenommen werden.
Für Kinder sollen Schultests als Eintrittstests anerkannt werden.
1.2. Genesen
Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion
Vorlage eines „Absonderungsbescheids“: Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind ein halbes Jahr nach Genesung von der Testpflicht ausgenommen.
Nachweis über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion an SARS-CoV-2.
Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.
1.3. Geimpft
Nachweis über eine erfolgte Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf oder
Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf, oder
Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf oder
Impfung, wenn nicht länger als 9 Monate zurückliegt und wenn 21 Tage vor Impfung positiver PCR- Test bzw. vor der Impfung Nachweis neutralisierender Antikörper vorlag.
Unsere Maßnahmen und Verhaltensempfehlungen für unsere gemeinsame Gesundheit und Sicherheit.
Teststraße in Eibiswald:
Direkt im Ortszentrum von Eibiswald befindet sich eine Teststraße. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich gratis testen zu lassen.
Verhaltensempfehlungen:
- Einhaltung des Mindestabstandes von 2 Meter
- Tragen von Mund-Nasen-Schutz bzw. FFP2-Masken in öffentlichen Bereichen
- Mehrmals täglich Hände waschen und desinfizieren
- Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten
- Die Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen sollte man vermeiden
- Zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter, wird auf die allgemein geltenden Verhaltensregeln hingewiesen und informiert
- Bei Anzeichen von Krankheit bitte nicht verreisen. Falls sich während des Aufenthaltes Anzeichen bemerkbar machen sollten, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren.
Hygiene und Sauberkeit:
- Tägliche Reinigung und Desinfektion aller öffenltichen Bereiche
- Desinfektionsspender in den öffentlichen Bereichen
- Regelmäßiges Lüften aller Räume
Sorgenlos Urlaub buchen:
Eine Stornierung bis 5 Tage vor Anreise ist kostenlos.
Stornierungen bis 4 Tage vor Anreise werden mit 20% und bis 1 Tag vor Anreise mit 90% vom Gesamtpreis verrechnet.
Bleiben Sie gesund - denn dann sehen wir uns bald bei uns in Eibiswald!
Ihre Familie Michelitsch und Zwanzleitner